Neues Gesetz bringt große Veränderungen
Wie wirkt sich das Bundesteilhabegesetz auf die Zusammenarbeit zwischen gesetzlichen Betreuern und Einrichtungsträgern aus? Welche Schritte müssen noch in diesem Jahr gegangen werden, um anspruchsberechtigten Menschen mit Behinderung ein Maximum an Unterstützung garantieren zu können? Diese Fragen standen im Mittelpunkt eines Fachtages der FLEX® Eingliederungshilfe gGmbH am 10. Mai im Kirchlichen Zentrum der Diakonischen Stiftung Ummeln. 90 gesetzliche Betreuer und Führungskräfte folgten den Ausführungen von Experten und entwickelten Perspektiven im Sinne der betroffenen Menschen.
Das Bundesteilhabegesetz ist mehr als nur eine kleine Reform der Eingliederungshilfe. Es ist ein grundlegender Systemwechsel, der den Menschen durch ein modernes Teilhaberecht in den Mittelpunkt rückt und Menschen mit Behinderungen mehr Teilhabe und Selbstbestimmung verschaffen soll. Dies eröffnet Chancen, birgt aber auch Risiken. „Über viele Jahre hinweg in der täglichen Praxis etablierte Verfahren und Verantwortlichkeiten müssen von Grund auf neu geregelt werden“, betonte Christel Friedrichs, Geschäftsführung der FLEX® Eingliederungshilfe gGmbH. Und nicht immer ist klar, ob das Ergebnis eine Verbesserung sein wird.
Zuständigkeiten werden getrennt
So zum Beispiel bei der Trennung der Fachleistungen von den existenzsichernden Leistungen zum Lebensunterhalt, die zukünftig nicht mehr aus einer Hand bezahlt werden. Mit dieser zentralen Änderung befasste sich am Vormittag eingehend Dr. Florian Gerlach, Rechtsanwalt und Professor an der Evangelischen Hochschule Rheinland-Westfalen Lippe. Anhand von Gesetzestexten erläuterte Gerlach die vorgesehene Neuregelung der Zuständigkeiten und warnte vor den Folgen. „Eine Trennung von Zuständigkeiten ist im Sozialrecht immer gefährlich“, so der Experte. Dies führe der Erfahrung nach immer zu Auseinandersetzungen, weil die Abgrenzungen nicht klar seien und erst durch die Gerichte geklärt werden müssten.
Bereits in Kraft getretene Neuregelungen des Bundeteilhabegesetzes standen dann im Mittelpunkt des Nachmittags. Mit dem neuen Behinderungsbegriff des BTHG befasste sich Hansjörg Mandler, Coach und langjähriger Pädagogischer Direktor einer großen Diakonischen Einrichtung. Berücksichtigt, so Mandler, würden nun auch Umweltbedingungen. Im Sinn der Frage „Was behindere den Menschen“. Wie Leistungen der Eingliederungshilfe, der Bundesagentur für Arbeit, der Sozialhilfe oder der Rentenkasse im Zuge des neuen Verfahrens aufeinander abgestimmt zu beantragen sind, erklärte abschließend die freiberufliche Referentin Friederike Eilers.