
Zentrales Anliegen der ambulanten Hilfen ist es, Kindern, Jugendlichen, Eltern und ganzen Familiensystemen dabei zu helfen, sich aus fremd- und/oder selbst verursachten Belastungen zu befreien.
Hierbei verfolgen wir als wichtigstes Ziel, den Kinderschutz zu gewährleisten, indem wir in den Fokus unserer Entscheidungen und unserer Arbeit stets das Kindeswohl stellen. In ihrer Individualität nehmen wir die Adressaten der Hilfe ohne Vorbehalte an, begegnen ihnen mit einer wertschätzenden Grundhaltung und beachten ihr Recht auf Selbstbestimmung.
Hier finden Sie Informationen zu den Angeboten der Regionen:
• Region Bielefeld, Gütersloh, Verl
• Region Lage und Lippe
Unsere Leistungen werden durch die zuständigen Jugendämter finanziert.
Unser Leistungsportfolio im ambulanten Bereich:
- Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII)
- Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII)
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII)
- Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35a SGB VIII)
- Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII)
- Pädagogische Haushaltsbetreuung zur Unterstützung bei der Behebung kindswohlgefährdender Aspekte der Haushaltsführung (im Rahmen der §§ 27 ff. SGB VIII)
- Familienaktivierung fakt. entsprechend § 27 ff SGB VIII mit deutlicher Bezugnahme auf § 31 SGB VIII unter Einbeziehung der Merkmale der §§ 16-19 SGB VIII und möglicher Anbindung an § 1666 BGB (Gefährdung des Kindeswohls) und § 8a SGB VIII sowie einem daraus resultierenden drohenden Entzug der Personensorge
- Soziale Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII) für unterschiedliche Zielgruppen, als Kommstruktur oder mobiles Angebot im sozialen Nahraum
- Sozialpädagogische Diagnostik
- Umgangsbegleitung gemäß § 27 ff. SGB VIII
Kontakt
Ambulante Hilfen für Menschen mit Behinderung
Für Menschen mit Behinderung bietet die
FLEX® Eingliederungshilfe gGmbH
ambulante Hilfen an.
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