WirkBe – selbstbestimmt Entscheidungen treffen

Ist meine Arbeit passend? Bin ich mit meinem Wohnumfeld zufrieden? Wie verbringe ich meine Freizeit? Für die meisten Menschen ist es normal, solche Fragen zu beantworten und bei Bedarf auch Änderungen im Leben vorzunehmen. Für Menschen mit geistiger Beeinträchtigung bedeuten die Beantwortung und Umsetzung dieser Fragen oft hohe Hürden.
Wie man diese Hürden überwinden kann, hat die Diakonische Stiftung Ummeln in einem dreijährigen Projekt entwickelt.
Das Projekt
WirkBe (= Wirkungsorientierte Behindertenhilfe durch Selbstevaluation) stellt die Selbstbestimmung von Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung in den Mittelpunkt. Ziel ist es, dass möglichst alle relevanten Entscheidungen über das eigene Leben selbst getroffen werden können.
Dafür wurden im Projektzeitraum konkrete Werkzeuge entwickelt und erprobt, die dabei unterstützen sollen, den Nutzen von empfangenen Hilfen und Dienstleistungen zu bewerten und bei Änderungswünschen diese benennen zu können. Damit leistet WirkBe einen Beitrag dazu, dass Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung mehr Kontrolle über ihr eigenes Leben erlangen.
Mehr zur Entstehungsgeschichte des WirkBe-Instrumentariums erfahren Sie hier im Video:
WirkBe…
…steht für ein Instrument, mit dem Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung die Möglichkeit haben, empfangende Hilfen/Leistungen zu evaluieren, also selbst zu sagen, ob sie gut oder schlecht sind,
… stärkt die Selbstbestimmung von Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung,
… gibt Orientierungshilfe für Mitarbeiter*innen in der Eingliederungshilfe,
… fördert Organisations- und Strukturentwicklung im Sinne des Bundesteilhabegesetzes,
… verbesserte Teilhabeplanverfahren durch passgenauere Hilfesettings.
Das Ergebnis
Die entwickelten Werkzeuge finden sich zusammengestellt in einem Handkoffer. Dazu gehören Bilderkarten und ein Leitfaden zur Unterstützung im Definieren persönlicher Ziele. Der WirkBe-Koffer bündelt das Material, das so auf einen Griff bereitsteht.
Daneben gibt es digitale Materialien auf iPads. So können zum Beispiel Buttons als Hilfsmittel die Kommunikation unterstützen.
Die Beteiligten
An dem Entwicklungsprozess waren Mitarbeiter*innen der Diakonischen Stiftung Ummeln, Menschen mit Beeinträchtigungen und Vertreter*innen anderer Träger beteiligt.
Der Partner
Wissenschaftlich begleitet wurde das Projekt durch das Institut für Kinder- und Jugendhilfe (IKJ) in Mainz.
Der Projektförderer
Die Stiftung Wohlfahrtspflege NRW hat das dreijährige Projekt gefördert.
Am 5. Oktober 2021 hat ein Fachtag zum Thema WirkBe in der Diakonischen Stiftung Ummeln stattgefunden. Um einen Blick in die Präsentation zu werfen, klicken Sie hier.
Das Bundesteilhabegesetz
Erste Regelungen des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Assistenzbedarf traten 2016 in Kraft. Weitere Vorgaben des BTHG wurden stufenweise bis zum Jahr 2023 eingeführt. Durch das Gesetz werden Leistungen der Eingliederungshilfe nicht länger durch das Sozialhilferecht SGB XII, sondern durch das Gesetz zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen SGB IX geregelt und zu einem Leistungsgesetz aufgewertet.
Besonderen Augenmerk des BTHG liegen u. a. auf den Punkten Prävention, mehr Selbstbestimmung und Teilhabe, der Ausgestaltung trägerübergreifender Hilfegestaltung und verstärkten Leistungs- und Qualitätskontrollen.