Themencafé zum Pflegestärkungsgesetz
Was bedeutet das neue Pflegestärkungsgesetz für die Versicherten. Mit dieser Frage befasste sich ein Themencafé der Diakonischen Stiftung Ummeln am Dienstag, 7. März, im Beratungsbüro in der Birkenstraße. 24 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, darunter Eltern mit Kindern mit Behinderungen, betroffene Bürgerinnen und Bürger sowie andere Einrichtungen der Behindertenhilfe, nutzen einen praxisnahen Vortrag zur Information über wichtige Änderungen. Auch für den gemeinsamen Austausch blieb ausreichend Zeit. Kooperationspartner der Veranstaltung war die BKK Diakonie.
Seit dem 1. Januar 2017 gilt das neue Pflegestärkungsgesetz II. Anstelle der bisherigen drei Pflegestufen gibt es nun fünf Pflegegrade. Damit reagiert der Gesetzgeber auf das wachsende Alter der Bevölkerung und die damit verbundene steigende Zahl demenzerkrankter Menschen. Diese sind häufig körperlich kaum eingeschränkt und können dennoch ihren Alltag nicht selbständig bewältigen.
„Das Themencafé gab allen Interessierten die Gelegenheit, sich über die gesetzlichen Neuerungen zu informieren und persönliche Netzwerke zu knüpfen“, so Fabian Möller vom Familienunterstützenden Dienst – Familienpate der Diakonischen Stiftung Ummeln. Was bedeutet die Umstellung konkret? Welche Pflegegrade gibt es und welche Leistungen sind damit verbunden? Antworten auf diese und weitere Fragen halfen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die neue Gesetzeslage besser zu verstehen.