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Aktuelle Seite: Startseite / Für Kinder, Jugendliche & Eltern / Angebote für die Verselbständigung / Stationäres Einzelwohnen für Mutter/Vater und Kind/er

Stationäres Einzelwohnen für Mutter/Vater und Kind/er

Das Stationäre Einzelwohnen und das Sozialpädagogisch betreute Wohnen sind Angebote für minderjährige und junge volljährige Mütter/Väter mit ihren Säuglingen und Kleinkindern, die auf ihrem Weg in die Selbständigkeit unterstützt werden wollen.

Das Sozialpädagogisch betreute Wohnen sowie das Stationäre Einzelwohnen soll für minderjährige und junge volljährige Mütter/Väter (und deren Partner/Partnerin) mit ihren Säuglingen und Kleinkindern eine Hilfe zur Verselbständigung sein, die nicht (mehr) den pädagogischen Rahmen einer 24-stündigen Betreuung benötigen.

Diese differenzierte Form der stationären Hilfe orientiert sich individuell am jeweiligen Bedarf. Aus dem Rahmen einer zuverlässigen Beziehung heraus kann eine Entwicklung hin zur Selbständigkeit entstehen. Das Sozialpädagogisch betreute Wohnen sowie die Mobile Betreuung verfolgen das Ziel des Erreichens einer Kompetenz für minderjährige und junge volljährige Mütter/Väter, ein autonomes und selbstverantwortliches Leben mit ihren Säuglingen und Kleinkindern zu führen.

Flyer zum Herunterladen

Qualitätsstandards

  • flexible Betreuungszeiten und eine 24-Stunden-Rufbereitschaft
  • ressourcenorientierte, fortlaufend dokumentierte und reflektierte Entwicklungsunterstützung
  • multiprofessionelles Team und interne Kinderschutzfachkräfte
  • regelmäßige Fort- und Weiterbildung sowie Supervision für die pädagogischen Fachkräfte
  • vernetzte Zusammenarbeit mit Schulen, Therapeuten, Ärzten und Beratungsstellen vor Ort
  • personenzentrierte systemische Beratung

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Angebote für die Verselbständigung

Kontakt

Kathrin Vogel
Koordination Stationäres Einzelwohnen
0521 4888 213
E-Mail

 

Christoph Klapschuweit
Regionalleitung Bielefeld, Stadt und Kreis Gütersloh
0521 4888-108
E-Mail

Grundsätzliche Infos MOB

Die stationären Wohnangebote im Rahmen der Verselbständigung der FLEX® Jugendhilfe gGmbH für Jugendliche/junge Erwachsene bewegen sich im Rahmen der Hilfen zur Erziehung und basieren auf der rechtlichen Grundlage der

§§ 27, 34 und 41 SGB VIII.

Des Weiteren werden mit diesen Hilfeformen, nach individueller Prüfung, die Bedarfe der §§ 35a des SGB VIII sowie Teil 2, Kapitel 3 - 6, §§ 109 – 116 SGB IX abgedeckt.

Diese Wohnangebote ermöglichen eine individuelle und flexible Wohn-und Lebensform, die sich an Jugendliche, junge Erwachsene und alleinerziehende Mütter/Väter mit ihren Kindern richtet. In zur Verfügung gestellten möblierten Wohnungen bieten passgenaue Unterstützungsangebote einen Handlungsrahmen, in dem ein multiprofessionelles Team in der Interaktion mit den jungen Menschen gemeinsam ein eigenes Zuhause aufbaut und die Entwicklung individueller Lebenspläne gestaltet, mit dem Ziel einer selbständigen Lebensführung.

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